Schulverein
Ich bin dabei!
Herzlich Willkommen beim
Schulverein des Schulzentrums Lahde e.V.
Was ist der Schulverein?
Um eine umfangreiche Unterstützung und Förderung unserer Kinder im täglichen Schulalltag zu ermöglichen, schafft der Schulverein (Förderverein) die entsprechenden Möglichkeiten. Er besteht aus Menschen, die sich dafür interessieren, bei der alltäglichen Schulgestaltung ihres Kindes mitzuwirken, durch Beitragszahlung und/oder aktiver Beteiligung.
Was unterstützt der Schulverein?
Der Verein bereichert Lern- und Lebensräume sowie anstehende Projekte durch seine finanzielle Unterstützung. Er sorgt für die Anschaffung von Sport- und Schulgeräten, Technischer Ausstattung, gibt Zuschüsse zu den Klassen- und Ausflugsfahrten und liefert aktive Hilfe bei Veranstaltungen.
Wie arbeitet der Schulverein?
Ausschließlich gemeinnützig und ehrenamtlich.
Wie finanziert sich der Schulverein?
Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Wie können Sie den Verein unterstützen?
Durch Ihre Mitgliedschaft, aktive Beteiligung und/oder Spendenbetrag.
Jeder Einzelne ist im Schulverein herzlich willkommen
- Sie können passiv mitwirken, indem Sie Mitglied werden, um für eine finanzielle Stütze zu sorgen.
- Sie können das Schulleben aktiv mitgestalten, zusammen mit uns, und so, wie es Ihnen gefällt.
- Alles kommt Ihrem Kind zu Gute!
Sprechen Sie uns an!
Kontakt
Schulverein des Schulzentrum Lahde e.V
Bultweg 23
32469 Petershagen
Kontoverbindung des Schulvereins:
Sparkasse Minden-Lübbecke
IBAN: DE83 4905 0101 0064 0045 00
BIC: WELADED1MIN
Der Vorstand
1. Vorsitzender: Andreas Wernicke
2. Vorsitzende: Irina Gießbrecht
Kassenwartin: Angela Stahlhut
Schriftführerin: Janina Nawrot
Beisitzer: Jan Gerrit Koch, Carsten Konrad
Hier finden Sie den aktuellen Flyer (Download PDF)
Hier finden Sie die Beitrittserklärung (Download PDF).
Song: Schulverein Lahde - Ich will dabei sein
Satzung des Schulvereins
Schulverein
des Schulzentrums Lahde e.V.
Neufassung der Vereinssatzung vom 13. April 2007
- aufgrund der Mitgliederversammlung am 13. April 2007 geändert und neu gefasst -
- aufgrund der Mitgliederversammlung am 14 Mai 2014 geändert und neu gefasst -
§ 1 Name und Sitz
Der Name des Vereins lautet Schulverein des Schulzentrums Lahde e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Petershagen-Lahde und ist am 18. Februar 1970 gegründet worden.
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz "e.V."
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung. Der Verein will in enger Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft das vertauensvolle Zusammenwirken von Elternhaus und Schule zum Nutzen der Erziehung und Bildung unserer Schuljugend mit allen Mitteln fördern. Er setzt sich dafür ein, den Gedanken der Schulgemeinde immer mehr zu verwirklichen. Neben dieser ideellen Zielsetzung will der Verein die Arbeit der Schule durch Aufklärung und finanzielle Hilfe unterstützen, besonders bei der Durchführung von Studien- und Klassenfahrten. Der Verein dient damit ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.
§ 3 Mittel
Die zur Erreichung seines Zweckes erforderlichen Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliederbeiträge, Veranstaltungen und Spenden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Erwerb
Mitglied kann jeder werden, der den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen will. Die Anmeldung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Verlust
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn mehr als sechs Monatsbeiträge als Rückstände offen stehen und die Zahlung trotz Mahnung nach Ablauf eines Monats nicht erfolgt oder wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung ist in schriftlicher Form, 6 Wochen vor Ablauf des Geschäftsjahres beim Vorstand bzw. der Schule einzureichen. Es kann jedoch jeder Mitglied des Vereins bleiben, auch wenn das Kind oder die Kinder die Schule verlassen haben.
§ 5 Beitrag
Der Beitrag kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Der Jahresbeitrag ist für das Geschäftsjahr zu entrichten, unterjährige Beiträge werden nicht erhoben. Er wird durch Einzugsermächtigung und Datenträger eingezogen. Spenden, die über den Beitrag hinausgehen, können durch Überweisung auf ein Konto des Schulvereins eingezahlt werden. In Sonderfällen kann der Beitrag auf schriftlichen Antrag an den Vorstand gestundet oder erlassen werden. Die Rückzahlung von geleisteten Beiträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.
§ 7 Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
a) Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ. Sie findet einmal im Jahr statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung muss 10 Tage vorher schriftlich oder/und durch Aushang in der Schule/in der Presse erfolgen. Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen 4 Tage vor dem Termin beim Vorstand vorliegen. Auf Antrag von 30 Mitgliedern muss der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse auf Entlastung und Wahl des Vorstandes, wählt die Kassenprüfer, beschließt Satzungsänderungen, den Ausschluss von Mitgliedern (soweit diese die Entscheidung durch die Versammlung fordern), die Auflösung des Vereins. Sie ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht dem Vorstand zugewiesen sind. Sie beschließt in der Regel mit einfacher Stimmmehrheit, bei Satzungsänderungen und Vereinsauflösungen mit 2/3 Mehrheit aller Anwesenden. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
b) Der Vorstand
I. Der Gesamtvorstand besteht aus
1. Dem Vorstand gemäß § 26 BGB, nämlich
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Kassenführer
- dem Schriftführer
Diese vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Vertretungsbefugnis:
Der Verein wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten
2. dem erweiterten Vorstand, nämlich
- den Beisitzern - es können bis zu 5 Beisitzer bestellt werden.
II. Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner Amtszeit aus, so wählt der Vorstand für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied.
III. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Vorstand außerdem der Schulleiter bzw. dessen Vertreter im Amt und der/die SV-Verbindungslehrer/in an.
Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen und geleitet. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins gemäß der Satzung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Der Schriftführer hat über jede Sitzung des Vorstandes und jede Mitgliederversammlung ein Protokoll anzufertigen. Dieses ist vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen. Der erste Beisitzer vertritt den Schriftführer, der zweite Beisitzer den Kassenführer. Der Kassenführer verwaltet das Barvermögen des Vereins und führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er hat der Mitgliederversammlung alljährlich einen Kassenbericht vorzulegen. Rechnungsanweisungen können von ihm vorgenommen werden, wenn vom 1. Vorsitzenden die Richtigkeit bestätigt worden ist. Bei Beträgen über 500,- Euro entscheidet der Gesamtvorstand. Anträge auf Zuwendungen von Mitteln können gestellt werden von der Schulpflegschaft, der Mitgliederversammlung, aus dem Lehrerkollegium oder dem Schulleiter. Sie bedürfen der Schriftform.
Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten lediglich ihre notwendigen Auslagen ersetzt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.
§ 8 Kassenprüfung
Die Mitglieder wählen in der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören und eine Überprüfung der Jahresabrechnung durchführen. Sie erstatten der Mitgliederversammlung darüber Bericht. Kein Kassenprüfer darf sein Amt länger als 2 Jahre nacheinander ausüben. Jährlich wird ein Kassenprüfer neugewählt.
§ 9 Auflösung des Vereins
a) Anträge auf Auflösung des Vereins müssen mindestens von 1/3 der Vereinsmitglieder unterzeichnet sein. Der diesbezügliche Antrag kann auch vom Vorstand erstellt werden. In jedem Falle ist ein solcher Antrag umgehend allen stimmberechtigten Mitgliedern bekannt zugeben. Die einzuberufende Mitgliederversammlung kann über den Antrag nur entschieden, wenn die Mitglieder 3 Wochen lang vom Antrag Kenntnis hatten.
b) Die Auflösung des Vereins kann in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung nur mit mindestens 2/3-Mehrheit beschlossen werden, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind. Ist die zuerst einberufene Versammlung beschlussunfähig, so ist innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
§ 10 Vereinsvermögen
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Petershagen als Schulträger mit der Maßgabe, es ausschließlich für das Schulzentrum Lahde zu verwenden. Die mit Hilfe des Vereins beschafften Sachwerte verbleiben in der Schule.
Petershagen, 13.04.2007 15.05.2014